Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1
Allgemeines / Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich nachstehende Geschäftsbedingungen für alle
Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen. Änderungen bedürfen
der Schriftform. Wir behalten uns vor, unsere Allgemeinen
Geschäftsverbindungen jederzeit mit einer angemessenen
Kündigungsfrist zu ergänzen oder abzuändern. Alle Angebote,
Lieferungen und sonstige Leistungen werden zu den am Tag der
Auftragserteilung geltenden Allgemeinen Geschäftsverbindungen
erbracht.
§ 2
Angebote und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind unverbindlich. Wir behalten uns Abweichungen und
technische Änderungen sowie Zwischenverkauf vor. Alle Angebote und
sonstige Leistungen verlieren mit jeder Neuausgabe der Angebote
ihre Gültigkeit.
§ 3
Preise
Unsere Preise gelten ab Lieferort Lüdenscheid inklusive der jeweils
in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Der
Betrag wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert
ausgewiesen. Es gilt kein Mindestbestellwert.
§ 4
Zahlungsbedingungen
Sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ist
der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen per Vorkasse an unsere
Bankverbindung zu überweisen. Sollte innerhalb der vorgeschriebenen
Zeit der Betrag nicht auf unserem Konto gut geschrieben sein,
besteht von Seiten des Käufers keinerlei Anspruch auf die von Ihm
bestellte Ware.
Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor - vorbehaltlich der
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens - Zinsen in Höhe von
6 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu
berechnen.
§ 5
Lieferzeiten
Angaben zum Liefertermin sind unsererseits unverbindlich und
stellen lediglich eine unverbindliche Schätzung dar. Am Lager
vorrätige Ware wird innerhalb von wenigen Tagen versendet. Bei
nicht am Lager vorrätiger Ware bemühen wir uns um eine
schnellstmögliche Lieferung was aber durch Vorabinfo unsererseits
bekannt gegeben wird. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten
Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch,
unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu
vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die
Dauer einer dieser Ereignisse verlängert. Bei Nichteinhaltung der
Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den
Rücktritt durch den Kunden ist, daß er uns schriftlich eine
vierwöchige Frist gesetzt hat. Beruht die Unmöglichkeit der
Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers,
so können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der
vereinbarte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten ist.
Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw.
Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag
entstanden sind, sind ausgeschlossen. Sofern es für eine zügige
Abwicklung vorteilhaft erscheint, bleibt es uns vorbehalten,
Teillieferungen vorzunehmen.
§ 6
Versand und Gefahrenübergang
Die Lieferung der bestellten Ware ist "ab Werk" vereinbart. Die
Ware ist während des Transportes zum Kunden entsprechend gut
verpackt und All-Risikoversichert. Bei Eintreffen & Empfang ist
die Ware unverzüglich auf eventuelle Transportschäden zu prüfen,
auch auf versteckte Schäden und diese beim Fahrer zu
reklamieren.
Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 3 Tagen nach
Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden.
Die Gefahr geht mit Annahme der Ware und Quittung beim Spediteur
auf den Käufer über.
Die Kosten für den Versand innerhalb Deutschlands werden dem Kunden
anteilig berechnet.
Ab einem bestimmten Bestellwert werden die Versandkosten von uns
übernommen
§ 7
Austausch und Rücksendung von Waren
Die Rücksendung bzw. Austausch von defekten, falschen oder anderen
Artikeln wird in der Regel von uns organisiert. Der Kunde hat aber
sicherzustellen daß diese Ware in einem angemessen Zustand, also
nicht weiter beschädigt, bei uns wieder ankommt. In der Regel kann
die Verpackung mit welcher die Austauschartikel beim Kunden
angekommen sind wieder genutzt werden. Paletten,
Originalverpackung, Luftpolster und diverse Folien. Ebenfalls ist
sicherzustellen daß diese Ware entsprechend auf der Palette
gesichert wird. Dazu genügt es die Ware mit Klebeband ausreichend
an der Palette zu befestigen. Wird die beschädigte Ware nicht
innerhalb 4 Wochen an uns zurückgesendet, gehen wir davon aus daß
die Ware nicht defekt ist und stellen diese dem Kunden in
Rechnung.
§ 8
Gewährleistung
Wir gewährleisten, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des
Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und
die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Die Gewährleistung
beträgt 2 Jahre ab Auslieferung. Haftungsausschluß bei
Folgeschäden. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer
Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen
mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, eingeschickt
werden. Bei Unfrei an uns verschickte Ware wird die Annahme
verweigert.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß
oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die
gelieferte Ware in jeglicher Art verändert. Wir haben während der
Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein
teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist
zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat
der Käufer Anspruch auf Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages)
oder Minderung (entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises).
§ 9
Datenspeicherung
Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden
elektronisch verarbeitet und gespeichert. Persönliche Daten werden
selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte
weitergegeben.
§
10 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum.
§
11 Gerichtsstand-Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist unser
Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
§
12 Schlußbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder
werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen
nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem
Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung, die beide Parteien zur Erreichung des gleichen
wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für
die Unvollständigkeit der Bestimmungen
entsprechend.