Widerrufs- und Rückgaberecht beim
Fernabsatz
Bei im Internet bestellten Leistungen besteht unter bestimmten
Voraussetzungen ein Widerrufsrecht.
Die dafür maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften werden hier
inhaltlich wiedergegeben.
Bitte aufmerksam lesen.
Wichtige Belehrung !
Fernabsatz
Widerrufsrecht, Rückgaberecht
(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht von 4 Wochen nach
bürgerlichem Gesetzbuch zu. Die Widerrufsfrist beginnt nicht vor
Erfüllung der Informationspflichten u.a. über Widerruf- und
Rücktrittsrecht, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag
ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung
gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten
Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des
Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner
Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem
dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
Das Widerrufsrecht erlischt
- bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem
Eingang beim Empfänger und
- bei Dienstleistungen spätestens vier Monate nach Vertragsabschluß
oder
wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit
Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat oder der Verbraucher diese selbst veranlaßt hat.
- Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder
eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung
geeignet sind
§ 361 a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach
dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss
eines Vertrags mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklärung
nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem
anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache
innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
dern Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein
Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des
eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf
einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist,
die auch Namen und Anschrift des Widerrufsempfängers und einen
Hinweis auf den Fristbeginn und die Reglung des Satzes 2 enthält.
Sie ist vom Verbraucher bei anderen als notariell beurkundeten
Verträgen gesondert zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur zu versehen. Ist der Vertrag schriftlich
abzuschliessen, so muss dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde,
der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der
Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt werden. Ist der
Fristbeginn streitig, so tritt die Beweislast den
Unternehmer.
(2) Auf das Widerrufsrecht finden die Vorschriften dieses Titels,
soweit nichts anderes bestimmt ist entsprechende Anwendung. Der
Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur
Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet;
dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von
40 Euro die regelmässigen Kosten der Rücksendung vertraglich
auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der
bestellten entspricht. In den Fällen des Satzes 4 haftet der
Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn er über
sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäss belehrt worden ist und
auch keine anderweitige Kenntnis hiervon erlangt hat. Für die
Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für
sonstige Leistung bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung ist deren Wert
zu vergüten; die durch die Ingebrauchnahme einer Sache oder
Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung
bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen
nicht.
(3) Informationen oder Erklärung sind dem Verbraucher auf einem
dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, wenn sie ihm in
einer Urkunde oder in einer anderen lesbaren Form zugegangen sind,
die dem Verbraucher für eine den Erfordernissen des Rechtsgeschäfts
entsprechende Zeit die inhaltlich unveränderte Wiedergabe der
Informationen erlaubt. Die Beweislast für den Informations- oder
Erklärungsinhalt trifft den Unternehmer. Dies gilt für Erklärungen
des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer
sinngemäß.